Präventos-Gesundheitsmesse GESUNDHEIT erLEBEN am 15.-16.04.2023
1. Veranstalter
Gesundheitsverbund „Präventos e.V.“, Ärztehaus Syringenweg 24, 10407 Berlin
2. Veranstaltungsort
CCG Congress Consult und Immobiliengesellschaft mbH
Franz-Mehring-Platz 1, 0243 Berlin
3. Veranstaltungsdatum, Öffnungs-, Auf- und Abbauzeiten
Öffnungszeiten Besucher:
15.04.2023: 11.00 bis 19.00 Uhr / 16.04.2023: 10.00 bis 18.00 Uhr
Aufbauzeiten:
14.04.2023: 16.00 bis 20.00 Uhr / 15.04.2023: 08.00 bis 10.00 Uhr
Abbauzeiten:
16.04.2022: 18.00 bis 21.00 Uhr
4. Anmeldung und Anmeldeschluss
(1) Das Online-Anmeldeformular muss ausgefüllt an den Veranstalter gesendet werden. Diese Anmeldung ist rechtsverbindlich. Der Aussteller haftet für Fehler beim Ausfüllen. Unter Bedingungen oder Vorbehalten eingereichte Anmeldungen finden keine Berücksichtigung. Platzwünsche, die nach Möglichkeit Berücksichtigung finden, stellen keine Bedingung für eine Beteiligung dar. Ein Konkurrenzschutz wird nicht eingeräumt.
(2) Mit der Anmeldung erteilt der Aussteller sein Einverständnis, dass seine Daten für Zwecke der Messedurchführung erhoben, verarbeitet, genutzt und ggf. zur Auftragsdatenverarbeitung an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus erklärt er sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die Veranstaltung genutzt werden.
(3) Platzierungsbeginn: Dezember 2022
(4) Anmeldeschluss: 28.04.2023
5. Zulassung
(1) Zur Messe/Gesundheitstag können nur Einzelunternehmen, Firmen, Verbände und Institutionen zugelassen werden, die der Nomenklatur der „Gesundheit“ entsprechen. Der Veranstalter kann nach seinem freien Ermessen Aussteller bzw. Mitaussteller von der Teilnahme an der Messe/Gesundheitstag ausschließen.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung und der damit verbundenen Übersendung der Teilnahmebestätigung zustande. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, wenn er Kenntnis davon erhält, dass die Voraussetzungen für eine Zulassung bei der Anmeldung nicht vorlagen oder nachträglich entfallen sind oder der Aussteller wissentlich falsche Angaben bei der Anmeldung gemacht hat.
6. Beteiligungspreise
(1) Die Preise für die Beteiligung als Aussteller ergeben sich aus dem Anmeldeformular.
(2) Alle aufgezeigten Entgelte sind Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen MwSt. in Ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
7. Zahlungsfristen und -bedingungen
Rechnungen über Standmieten und über sonstige Leistungen oder Lieferungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt per Mail mit Eingang Anmeldeformular.
Alle Forderungen des Veranstalters sind vor Aufbaubeginn zu begleichen. Die angemieteten Standflächen werden ausschließlich bei erfolgter Vorauszahlung zur Verfügung gestellt.
8. Rücktritt und Kündigung
(1) Bis zur Zulassung ist eine Stornierung der Anmeldung möglich.
(2) Sagt der Aussteller nach Zulassung seine Teilnahme an der Messe ab oder nimmt an der Veranstaltung nicht teil, sind die Standmiete und die auf Veranlassung des Ausstellers durch bereits erbrachte Leistungen entstandenen Kosten in voller Höhe zu zahlen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB.
9. Vorbehalt
Kann der Veranstalter aus Gründen, die nicht von ihm zu vertreten sind (z. B. höhere Gewalt), die Messe nicht oder nur teilweise oder nur zu anderen Zeiten durchführen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Schadenersatz.
10. Platzierung
Die Platzierung wird unter Berücksichtigung des Einganges der Anmeldung, des Veranstaltungskonzeptes und der zur Verfügung stehenden Räume durch den Veranstalter vorgenommen. Ein Tausch mit anderen Ausstellern ist ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht möglich.
11. Mitaussteller
(1) Die Teilnahme von Mitausstellern ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und Zulassung durch den Veranstalter möglich.
(2) Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters den ihm zugewiesenen Stand an Dritte unterzuvermieten oder zu überlassen bzw. für dritte Unternehmen zu werben.
12. Werbung und Vorführungen
(1) Werbung ist nur innerhalb der angemieteten Standflächen und nur für die vom Aussteller
hergestellten bzw. vertriebenen Produkte bzw. Dienstleistungen erlaubt.
(2) Für den Inhalt der Werbung ist der Aussteller allein verantwortlich.
13. Standaufbau / -abbau / Allgemeines
Es ist Vorsorge zu treffen, dass der Fußbodenbelag nicht beschädigt wird. Sämtliche Verklebungen, die mit Klebebändern auf dem Parkettboden vorgenommen werden müssen, sind vorher immer mit doppelseitigem Klebeband „C4 23129SLF“ zum Schutz des Bodens abzukleben.
Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Veranstaltungsgeländes. Für die tägliche Reinigung des Messestandes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Der anfallende Müll muss eigenständig entsorgt werden.
Der Abbau von Ständen und der Abtransport von Ausstellungsprodukten sind erst nach offizieller Beendigung der Veranstaltung erlaubt. Vorzeitiger Abbau wird mit einem Bußgeld i.H.v. 20 % des Mietpreises belegt. Messestände und Ausstellungsprodukte, die sich nach der Abbauzeit noch auf dem Veranstaltungsgelände befinden, werden auf Kosten des Ausstellers abtransportiert oder entsorgt.
14. Gastronomische Verpflegung
(1) An allen Ständen, an denen Kostproben oder Verpflegung – auch unentgeltlich – an die Besucher verabfolgt werden, sind die bestehenden Vorschriften des Gesundheitsamtes sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften strikt einzuhalten. Die Abgabe von gastronomischer Versorgung ist nur nach Rücksprache und schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet.
15. Schlussbestimmungen
(1) Alle Vereinbarungen, Genehmigungen und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Der Veranstalter übt im gesamten Veranstaltungsbereich für die Auf-, Veranstaltungs- und Abbauzeit das Hausrecht aus.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen, einschließlich sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, ist Berlin. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Veranstaltungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht unwirksam.
Die Veranstaltungsbedingungen als PDF zum Download